Wunderschöne Strände, orientalisches Flair, alte Kulturstädten und herrliche Temperaturen. Marokko ist ein beliebtes Reiseziel und kann ab Dienstag, dem 15. Juni wieder angeflogen werden. Die marokkanische Regierung will den Flugverkehr mit Sonderflügen wiederaufnehmen und auch von anderen internationalen Flughäfen wieder starten. Damit ist ein Marokko-Urlaub für Reisende mit einem Impfausweis und/oder einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden bei der Einreise sein darf, wieder möglich.
Von dieser neuen Situation profitieren alle Länder der Europäischen Union (außer Litauen), Großbritannien, USA, Kanada, Russland, China und alle UN-Mitgliedsländer, die nicht auf der B-Liste des marokkanischen Gesundheitsministeriums stehen. Reisende aus Ländern auf dieser Liste müssen vor der Reise eine Ausnahmegenehmigung einholen, einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden bei der Einreise sein darf, vorlegen und sich dann einer 10-tägigen medizinischen Isolation unterziehen.
Das staatliche marokkanische Fremdenverkehrsamt (MNTO) betont, dass die Indikatoren der epidemiologischen Situation in Marokko insbesondere nach der Ausweitung der Impfkampagnen im Land sehr positiv sind. Über 9 Millionen Menschen haben bisher mindestens eine Impfung erhalten und Marokko hat nach der Ausweitung der Impfkampagnen im Land nur noch 2500 aktive Fälle. Das Königreich Marokko hat alle Maßnahmen ergriffen, damit die Gäste in Sicherheit sind und sich nicht um ihre Gesundheit sorgen müssen. Unter anderem wurde auch die marokkanische Hotelgruppe „Kenzi Hotels Group“ mit dem „Welcome Safely Label“ ausgezeichnet. Dieses Label basiert auf sanitären Standards der WHO und der UNWTO und wurde vom Ministerium für Tourismus eingeführt. Dies ist ein weiterer Vertrauensbeweis für das Reiseziel Marokko und eine Garantie für seine Positionierung als sicheres Land im internationalen Tourismus.
Karim Harouchi, Direktor des MNTO für die DACH Region ist überzeugt, dass der Neustart im Sommer gelingen kann. „Wir haben die Zeit genutzt effiziente Konzepte zum Schutz der Gesundheit unserer Gäste einzuführen. Wir wollen, dass sich unsere Gäste in Marokko wohlfühlen und entspannen können. Das hat für uns höchste Priorität.“
Die A- und B-Listen werden regelmäßig auf den elektronischen Seiten der Ministerien für Auswärtige Angelegenheiten, Gesundheit und Tourismus veröffentlicht. Beide Listen werden bei Bedarf regelmäßig, mindestens zweimal im Monat, aktualisiert.
Weitere Informationen unter: www.visitmorocco.com